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Auswahl des Domainnamens |
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Eine Domain kann aus Zahlen und Buchstaben (mindestens ein Buchstabe
muss enthalten sein) und dem Bindestreich bestehen. Kfz-Zeichen sind nicht
zulässig.
Seit dem 1.
März 2004 sind weitere 92
Buchstaben zugelassen, darunter auch die deutschen Umlaute. Auf das
"ß" muß aber weiterhin verzichtet werden. |
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Eine Domain muss mindestens drei Zeichen lang sein, die Höchstgrenze
liegt bei 63 Zeichen. |
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Ein Internet-Name darf nicht gegen geltende Gesetze (zum Beispiel Markengesetz,
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Namensrecht) verstoßen. |
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Wählen Sie den Namen für Ihren Internet-Auftritt möglichst
eindeutig aus. Bevorzugen Sie einprägsame, griffige Namen. |
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Ist Ihr Unternehmen unter einer Abkürzung bekannt, dann lassen
Sie sich auch darunter registrieren. |
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Übernimmt ein Provider für Sie die Registrierung der Domain,
dann achten Sie darauf, dass er Sie – und nicht sich selbst – als Eigner
(Admin-C) der Internet-Adresse einträgt (schriftliche Bestätigung).
Nur dann nämlich sind Sie selbst Eigentümer Ihres Internet-Namens
und können ihn ohne Probleme bei einem Provider-Wechsel mitnehmen. |
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